Hier habe ich einige Reisetipps die ihr vielleicht für den Urlaub in Dänemark gebrauchen könnt.
Die dänische Währung lautet Kronen (Merke: 1 EUR = 7,43 DKK und 1 DKK = 0,13 EUR). In der Regel könnt ihr aber überall mit Euro bezahlen, allerdings erhaltet ihr in den meisten Fällen Kronen als Wechselgeld zurück. In Dänemark sieht man es gerne, wenn Bargeldlos bezahlt wird, ihr habt die Möglichkeit fast überall mit EC/ Kreditkarte zu zahlen. Ich persönlich empfehle euch allerdings trotzdem immer etwas Bargeld dabei zu haben, denn der kleine HotDog Stand am Straßenrand oder am Strand hat meistens kein Kartenlesegerät dabei. Geld solltet ihr euch meiner Meinung nach auch nicht vorher bei eurer Bank in Deutschland holen, denn dort erhaltet ihr aufgrund des Wechselkurses eurer Bank und ggf. Wechselgebühr weniger als wenn ihr euch das Geld direkt in DK bei einem Geldautomaten einer Bank (trotz kleiner Gebühr) zieht. In Dänemark heißen die Banken Danske Bank, die vergleichbar ist mit der Deutschen Bank sowie Banken mit den Namen Realkredit Bank, Sydland Bank, die AKR usw.
Folgendes Geld gibt es in Dänemark
- Dänische Münzen: 50Öre/ 1, 2, 5, 10, 20 dänische Kronen
- Dänsiche Banknoten: 50, 100, 200, 500, 1000 Dänische Kronen
Achtung! Die gelb-blauen Automaten mit E….. sollte man lieber meiden, da diese Betreiber hohe Gebühren erheben oder einen äußerst schlechten Wechselkurs haben!
Bei der Einreise
- Bei der Einreise nach Dänemark solltet ihr den Ausweis immer parat haben
- Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier durch einen Chip identifizierbar ist. Diese muss vorgenommen werden, bevor das Tier 8 Wochen alt ist. Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Zwischen dem 1. April und dem 30. September müssen die Vierbeiner am Strand immer an die Leine. In Wäldern sowie in Naturschutzgebieten gilt der Leinenzwang sogar das gesamte Jahr über.
- Bei der Einreise nach Dänemark gibt es kaum Vorgaben hinsichtlich der einführbaren Waren. Lediglich für Alkohol und Zigaretten existiert eine Limitierung. So dürfen pro Person 800 Zigaretten, 110 Liter Bier oder 10 Liter Schnaps oder auch 90 Liter Wein mitgenommen werden.
Wichtige Telefonnummern
- Notruf der dt. Botschaft in Kopenhagen: +45 40 17 24 90
- Zentraler Notruf des Auswärtigen Amts: +45 30 18 17 0
- Sperrnotruf für dt. Bank- und Mobiltelefonkarten: +49 30 40 50 40 50
- Zentraler Giftnotruf: +49 30 1924 0
- Zentraler dänischer Notruf: 112
- Telefonauskunft Dänemark: 118
- Ländervorwahl von Dänemark: +45
Wichtige Verkehrsbestimmungen in Dänemark
- Die Lichtpflicht gilt rund um die Uhr. Auch bei Tageslicht muss das Licht an Autos, Motorrädern & Co. stets an sein.
- Die maximale Geschwindigkeit liegt in Ortschaften bei maximal 50 km/h, außerhalb von Ortschaften bei maximal 80 km/h und auf Autobahnen bei max. 130 km/h, kann aber je auch niedriger liegen.
- Die Mitfuhr von Warndreieck und Verbandskasten ist Pflicht, das Vorhandensein einer Warnweste wird empfohlen.
- Parken mit Parkscheibe ist vielerorts gängig. Will man kein Bußgeld riskieren, hat man deshalb am besten eine dabei.
- Auf dänischen Autobahnen muss man keine Mautgebühr zahlen, bei der Nutzung besonderer Straßenabschnitte wie der Öresund-Brücke wird jedoch ein Entgelt fällig.
- Mithilfe von Fähren oder Brücken kann man per Auto viele dänische Inseln erkunden. Einige Brücken sind dabei kostenfrei, zum Beispiel der Damm von Jütland nach Rømø.
- Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Wird man mit zuviel Promille erwischt, ist die Strafe gehalts- und promilleabhängig (Rechnung: Promille mal Nettogehalt). Bei zwei Promille ist der Führerschein – und womöglich auch das Auto – weg. Die Behörden dürfen den Pkw in diesem Fall einbehalten und zugunsten des Staatshaushalts versteigern.